Die AGB der Landmetzgerei Hörr gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar u.a. (Catering). Unabhängig vom Ort der Belieferung, sowie für die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn, behält sich die Landmetzgerei Hörr das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen.
Alle Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Landmetzgerei Hörr die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich mit zuteilen. Diese Angaben gelten als Grundlage für die Endabrechnung, ausgenommen bei vereinbarter Abrechnung nach Verbrauch bzw. tatsächlicher Einsatzzeit wie z.B. Getränke und Personal.
Allgemeine Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware und der Speisen beanstandet werden. Der Umtausch vom Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Lebensmittel- und Genussmittel nicht möglich. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die Landmetzgerei Hörr keine Haftung.
Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches der Landmetzgerei Hörr liegen, Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipment entstehen, ist die Landmetzgerei Hörr berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern.
Unsere Lieferungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung der Rechnung
zahlbar, soweit auf der Rechnung nichts anderes vereinbart ist. Bei allen Aufträgen
behält sich
die Landmetzgerei Hörr das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung
des Kaufpreises vor.
Bei Aufträgen mit einem Netto-Umsatzvolumen über €
1.000,–
erfolgen
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Verlustmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Auftraggebers werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt.
Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Mobiliar u.Ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von 2 Tagen ohne Sonn- und Feiertage. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzer Tag. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, ist die Landmetzgerei Hörr dazu berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben. Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet.
Im Falle einer Kündigung behält die Landmetzgerei Hörr sich vor, Stornokosten wie folgt zu erheben:
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist die Landmetzgerei Hörr zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist die Landmetzgerei Hörr berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Insofern die Landmetzgerei Hörr nicht Eigentümer einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet die Landmetzgerei Hörr nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümers begründet ist. Die Landmetzgerei Hörr behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Landmetzgerei Hörr übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Bei besonders empfindlichen Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Reichelsheim im Odenwald. Mit der Auftragserteilung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.